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Ein Ehevertrag – sinnvoll oder total unromantisch?

Die Beziehung retten ist misslungen, die Ehe ist am Ende – eine Scheidung ist nicht unbedingt immer schön. Manchmal können die ehemaligen Ehepartner sich in guter Freundschaft trennen und lassen ihre Ehe aufheben, manchmal aber endet die Beziehung und Ehe in einem regelrechten Rosenkrieg. Dann wird die Scheidung zu einem Spießrutenlauf für alle Beteiligten. Gespräche mit dem Partner bringen nichts mehr, es gibt auch keine Möglichkeiten für Kompromisse, da die Fronten viel zu verhärtet sind. Dann werden meist Anwälte eingeschaltet, die den Rosenkrieg der ehemaligen Liebhaber erledigen müssen. Es gibt bei der Scheidung Finanzen der Partnerschaft zu klären, auch gemeinsames Eigentum gehört dazu. Das Sorgerecht und der zukünftige Wohnort gemeinsamer Kinder ist ebenso ein Punkt, der geklärt werden muss und der meist mit besonderer emotionaler Belastung verbunden ist. Doch muss es überhaupt so weit kommen? Wie kann ein Ehevertrag dabei helfen, dass die Scheidung nicht zum Horrorszenario wird? Tipps dazu in diesem Artikel!

Jede zweite Ehe wird wieder geschieden – ein Ehevertrag kann hilfreich sein
Man kann es leider nicht verleugnen – auch wenn es so schön ist, zu heiraten, laut Statistik wird doch jede zweite in Deutschland geschlossene Ehe wieder geschieden. Klar, bei einer Hochzeit möchte man nicht daran denken, dass es so weit kommen kann. Doch mit diesem Wissen im Hinterkopf macht es doch schon Sinn, sich mit dem Partner zusammen vor der Verlobung oder der Hochzeit Gedanken über einen Ehevertrag zu machen. Eheverträge sind nämlich besonders im Falle einer Scheidung sehr nützlich und haben sicherlich schon so manchen Ex-Partnern die Scheidung erleichtert. Natürlich schließen sie nicht komplett aus, dass es über manche Dinge zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Partnern kommt, andererseits minimieren sie aber das Risiko für wirklich schweren Streit. Analog zum Ehevertrag gibt es auch einen Vertrag für eingetragene Lebenspartnerschaften bei homosexuellen Partnern.

Was wird im Ehevertrag geregelt?
Im Ehevertrag werden vor allem die Themen des Güterstandes, des Versorgungsausgleichs und des Unterhaltes. Besonders Männer haben Angst vor dem Thema Unterhalt, schließlich hört man nicht selten von Frauen, (auch Gold-Diggern), die selbst nicht arbeiten, dann einen wohlhabenden Mann heiraten und ihn schließlich verlassen. Natürlich nicht, ohne dabei einen ordentlichen Unterhalt von ihm abzupressen. Durch einen Ehevertrag wird zum Beispiel so etwas verhindert, denn beide Eheleute wissen, was im Falle des Falles auf sie zukommen würde. Wichtig ist vor allen Dingen, dass ein Ehevertrag nur rechtlich wirksam ist, wenn er durch einen Notar beurkundet wurde.

Ohne Ehevertrag – die Zugewinngemeinschaft
Ein Paar, das heiratet, ohne einen Ehevertrag abzuschließen, lebt in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass im Falle einer Scheidung das nach der Hochzeit erworbene Vermögen (also der Zugewinn) zu gleichen Teilen auf die Partner aufgeteilt wird. Das Vermögen, dass die Partner bereits vor der Hochzeit besaßen, wird davon jedoch nicht berührt.

Mit Ehevertrag: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
Im Ehevertrag können die Ehepartner zwischen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wählen. Auch möglich ist eine modifzierte Zugewinngemeinschaft, bei der festgelegt wird, dass nach Scheidung keine Teilung des gemeinsamen Vermögens durchgeführt wird. Eine Gütertrennung bedeutet, dass in der Ehe eine strikte Trennung der Güter beider Partner besteht. Jeder der Partner verwaltet sein eigenes Vermögen, auch nach der Scheidung bleibt das angesammelte Vermögen jedes Partners sein Eigentum, es wird keine Aufteilung durchgeführt. Davon unabhängig ist allerdings das „gemeinsame“ eheliche Gebrauchsvermögen (Wohnung, Hausrat…) und gemeinsame Ersparnisse, die aufgeteilt werden. Die Gütergemeinschaft ist etwas komplexer, sieht aber grundsätzlich vor, dass das Vermögen beider Eheleute grundsätzlich beiden gehört und auch von beiden verwaltet werden kann. Darin ist auch das Vermögen und der Besitz eingeschlossen, den die Partner bereits vor der Hochzeit besaßen – hier liegt der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft begründet. Im Falle einer Scheidung zerfällt das Gesamtvermögen in unterschiedliche Teile, die dann gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden.

Versorgungsausgleich – hier geht es um die Rentenansprüche
Im Versorgungsausgleich werden die erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung im Alter (auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit eines oder beider Partner) gleichmäßig auf die Partner aufgeteilt. Hierunter fallen zum Beispiel Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung und privaten Lebensversicherungen, die im Verlauf der Ehe geschlossen wurden. Das Rentensplitting ist ähnlich, nur dass es hierbei nicht um die Scheidung geht, es wird in der laufenden Ehe wirksam.

Der Unterhalt
In den Punkten zum Unterhalt können die Partner festlegen, ob und in welchem Umfang ein Unterhalt eines Partners an einen anderen gezahlt wird, um beispielsweise gemeinsame Kinder adäquat versorgen zu können. Der Unterhalt kann dabei zeitlich begrenzt werden (zum Beispiel bis die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben, der Versorgende der Kinder wieder in einer Partnerschaft lebt…). Auch finanzielle Begrenzungen sind möglich, es können Festbeträge oder auch Maximalbeträge vereinbart werden. Dabei geht es hier allerdings nur um einen Unterhalt nach einer Scheidung. Vereinbarungen zum Unterhalt während einer Ehe (auch im Falle des getrennt seins) sind in einem Ehevertrag nicht wirksam.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Der Ehevertrag ist zum Einen sinnvoll, wenn beide Partner die sonst geltenden gesetzlichen Regelungen ändern möchten und ihre eigenen „Spielregeln“ festlegen möchten. Zum anderen, wie oben bereits angesprochen, minimiert er Streitigkeiten. Natürlich sollte er hierzu auch mit einem gewissen Konsens beider Ehepartner zum Vertrag abgeschlossen werden.
Auch wenn einer der beiden Partner deutlich mehr verdient, als der andere, sollten die Partner über einen Ehevertrag nachdenken. Denn es kann durchaus sein, dass dem besser verdienenden Partner ohne den Ehevertrag durch die Scheidung deutliche finanzielle Einbußen entstehen würden. So etwa kann also verhindert werden, dass ein nicht arbeitender Partner sich durch die Scheidung vom arbeitenden und wohlhabenden Partner ein eigenes Vermögen „erschleicht“.

Wie soll man das Thema beim Partner ansprechen?
Das Thema Ehevertrag ist ein schwieriges und leider gilt es immer noch als ausgesprochen unromantisch, wenn Paare mit Ehevertrag heiraten. Dabei regelt der Ehevertrag vieles eindeutig, was in der romantisch verschleierten Verliebtheit nur zu oft und gerne übersehen wird. Kommt es dann zur Trennung und die Scheidung soll eingereicht werden, dann gibt es nicht nur Liebeskummer, sondern auch noch Streit und Kopfzerbrechen aufgrund nicht geregelter finanzieller Dinge. Sprechen Sie also mit Ihrem Partner darüber, auch wenn Sie noch nicht vorhaben, sich zu verloben. Es ist wichtig, dass Sie dieses Thema klären, bevor Sie heiraten, denn in der schönen Phase vor der Hochzeit ist es gut, wenn Sie wissen, dass Sie hier bereits vorgesorgt haben.

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